In welchen Kantonen gibt es wegeleben bereits?

Wegeleben konnte bisher in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land und Fribourg starten. Wenn du wegeleben in einem anderen Kanton aufziehen möchtest, dann melde dich bei [email protected].

Was bedeutet „Newcomer*in“?

Mit „Newcomer*innen“ meinen wir einmal geflüchtete und nun in der Schweiz lebende Menschen. Uns ist bewusst, dass keine mögliche Bezeichnung gut ist – auch diese nicht. Am liebsten würden wir alle Menschen als Menschen oder mit ihren Namen bezeichnen. Leider aber sind Projekte wie das unsrige noch nötig und somit auch eine begriffliche Unterscheidung zwischen geflüchteten und nicht-geflüchteten Menschen. Andernfalls lässt sich nicht verständlich machen, worum es uns bei wegeleben überhaupt geht.

Warum gerade „Newcomer*in“?

Den Begriff des „Flüchtlings“ wollen wir aufgrund seiner negativen Konnotationen weitgehend vermeiden. Jener des „geflüchteten Menschen“ ist schon etwas besser, erweist sich aber als ziemlich umständlich. Schliesslich war es Ahmad, der einst aus Syrien geflohen ist, der uns im Berliner Tagesspiegel auf die etwas bessere Bezeichnung des/der „Newcomer*in“ aufmerksam machte. Seinen Vorschlag setzen wir nun gerne um.

Wie lange bleiben die „Newcomer*innen“ in der Schweiz?

Die „Newcomer*innen“, die sich bei uns melden, bleiben in aller Regel langfristig in der Schweiz. Dennoch möchten wir betonen, dass wir für sämtliche „Newcomer*innen“, die sich bei uns melden und Interesse an einem WG-Leben haben, auf WG-Zimmer Suche gehen. Jegliche gesetzliche Regelung, die festlegt, wer und wieso längerfristig in der Schweiz bleiben darf, interessiert uns hierbei nicht.

Muss die WG die Finanzierung des WG-Zimmers für den/die neue*n Mitbewohner*in selbst organisieren?

Nein. Je nach Aufenthaltsstatus haben „Newcomer*innen“ in der Schweiz unterschiedlich hohe Beiträge für ein WG-Zimmer zur Verfügung. Die entsprechenden Abklärungen werden von wegeleben jeweils durchgeführt.

Mit wem schliesst die WG den (Unter-)Mietvertrag ab?

Die WG schliesst den (Unter-)Mietvertrag mit der/dem neue*n Mitbewohner*in ab. Wegeleben begleitet den gesamten Prozess des Vertragsabschlusses. Je nach Aufenthaltsstatus dieser Person sind noch weitere Stellen in den Vertragsabschluss eingebunden. Für „anerkannte Flüchtlinge“ beispielsweise kontrolliert im Kanton Bern die Caritas Bern die Rahmenbedingungen des Vertrags und koordiniert den Vertragsabschluss.

Kann auch ein befristetes WG-Zimmer angemeldet werden?

Die „Newcomer*innen“, mit denen wir in Kontakt stehen, sind in erster Linie auf der Suche nach einer langfristigen Wohnmöglichkeit. Zudem ist ein längeres Zusammenleben einem tatsächlichen WG-Leben sicherlich förderlich. Aus diesen Gründen sind wir besonders an unbefristeten WG-Zimmern interessiert. Natürlich aber stehen wir niemandem im Wege, der/die gerne auch in ein befristetes Zimmer einziehen möchte. Gerne könnt ihr also auch ein befristetes WG-Zimmer bei uns melden, wobei es jedoch schwierig werden könnte, eine*n passende*n Mitbewohner*in zu finden.

Besteht eine WG nur aus jungen Menschen?

Gerade junge Leute leben in der Schweiz oft in WGs. Dies aber bedeutet nicht, dass eine WG nur aus jungen Leuten bestehen kann. Ihr könnt euch also ruhig auch dann bei uns melden, wenn ihr euch selbst als schon zu den älteren Semestern gehörig bezeichnen würdet. Letztlich ist es, wie auch sonst immer, die Chemie, die beidseitig stimmen muss, damit ein WG-Leben zwischen „Eingesessenen“ und „Newcomer*innen“ beginnen kann.

Können sich nur WGs anmelden oder auch andere Wohnformen?

Wir vertreten die Auffassung, dass jede Wohnform zu einer WG wird, wenn ein*e „Newcomer*in“ dazu zieht. Auch wenn ihr also beispielsweise eine Familie oder ein Paar seid, die bzw. das ein Zimmer frei hat, so meldet euch einfach bei uns. Füllt das Anmeldeformular so gut wie ihr könnt aus und informiert uns im Bemerkungsfeld über eure Wohnform.

Wie finden „Newcomer*innen“ zu wegeleben?

Auf unterschiedlichen Wegen. Einerseits über die Stellen, die für die Obdachfindung von „Newcomer*innen“ zuständig sind und mit denen wir zusammenarbeiten. Im Kanton Bern ist dies für „anerkannte Flüchtlinge“ die Fachstelle Wohnen der Caritas Bern. Andererseits hat sich wegeleben mittlerweile auch herumgesprochen, weswegen viele Menschen in der einen oder anderen Weise auf uns aufmerksam werden und uns direkt kontaktieren.

Kennt wegeleben die „Newcomer*innen“ persönlich?

Ja. Wegeleben trifft sämtliche „Newcomer*innen“ persönlich und einzeln.

Wozu verpflichtet sich eine WG, die eine*n „Newcomer*in“ als Mitbewohner*in aufnimmt?

Es gibt keine weiteren vertraglichen und auch sonstigen Verpflichtungen für die WG. Wie suchen keine Sozialarbeitende, welche Betreuungsaufgaben übernehmen, sondern schlichtweg Mitbewohner*innen.

Was passiert, wenn das Zusammenleben nicht klappen sollte?

Wie in jeder WG muss natürlich die Chemie zwischen den Mitbewohner*innen stimmen, damit das Zusammenleben klappt. Bei Problemen, die innerhalb der WG nicht gelöst werden können, steht wegeleben zusätzlich als direkte Ansprechpartnerin bereit. Sollte jedoch letztlich das Zusammenleben tatsächlich nicht klappen, muss das Wohnverhältnis aufgelöst werden. Dennoch appellieren wir an ein Bewusstsein dafür, dass „Newcomer*innen“ noch kein gleichermassen solides Beziehungsnetz in der Schweiz aufgebaut haben wie „Eingesessene“. Dieses Bewusstsein sollte sich zumindest in einer dreimonatigen Beendigungsfrist äussern.