In welchen Kantonen gibt es wegeleben bereits?
Wegeleben konnte bisher in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land und Fribourg starten. Wenn du wegeleben in einem anderen Kanton aufziehen möchtest, dann melde dich bei [email protected].
Was bedeutet „Newcomer*in“?
Mit „Newcomer*innen“ meinen wir einmal geflüchtete und nun in der Schweiz lebende Menschen. Uns ist bewusst, dass keine mögliche Bezeichnung gut ist – auch diese nicht. Am liebsten würden wir alle Menschen als Menschen oder mit ihren Namen bezeichnen. Leider aber sind Projekte wie das unsrige noch nötig und somit auch eine begriffliche Unterscheidung zwischen geflüchteten und nicht-geflüchteten Menschen. Andernfalls lässt sich nicht verständlich machen, worum es uns bei wegeleben überhaupt geht.
Warum gerade „Newcomer*in“?
Den Begriff des „Flüchtlings“ wollen wir aufgrund seiner negativen Konnotationen weitgehend vermeiden. Jener des „geflüchteten Menschen“ ist schon etwas besser, erweist sich aber als ziemlich umständlich. Schliesslich war es Ahmad, der einst aus Syrien geflohen ist, der uns im Berliner Tagesspiegel auf die etwas bessere Bezeichnung des/der „Newcomer*in“ aufmerksam machte. Seinen Vorschlag setzen wir nun gerne um.
Wie lange bleiben die „Newcomer*innen“ in der Schweiz?
Die „Newcomer*innen“, die sich bei uns melden, bleiben in aller Regel langfristig in der Schweiz. Dennoch möchten wir betonen, dass wir für sämtliche „Newcomer*innen“, die sich bei uns melden und Interesse an einem WG-Leben haben, auf WG-Zimmer Suche gehen. Jegliche gesetzliche Regelung, die festlegt, wer und wieso längerfristig in der Schweiz bleiben darf, interessiert uns hierbei nicht.
Muss die WG die Finanzierung des WG-Zimmers für den/die neue*n Mitbewohner*in selbst organisieren?
Nein. Je nach Aufenthaltsstatus haben „Newcomer*innen“ in der Schweiz unterschiedlich hohe Beiträge für ein WG-Zimmer zur Verfügung. Die entsprechenden Abklärungen werden von wegeleben jeweils durchgeführt.
Mit wem schliesst die WG den (Unter-)Mietvertrag ab?
Die WG schliesst den (Unter-)Mietvertrag mit der/dem neue*n Mitbewohner*in ab. Wegeleben begleitet den gesamten Prozess des Vertragsabschlusses. Je nach Aufenthaltsstatus dieser Person sind noch weitere Stellen in den Vertragsabschluss eingebunden. Für „anerkannte Flüchtlinge“ beispielsweise kontrolliert im Kanton Bern die Caritas Bern die Rahmenbedingungen des Vertrags und koordiniert den Vertragsabschluss.
Kann auch ein befristetes WG-Zimmer angemeldet werden?
Die „Newcomer*innen“, mit denen wir in Kontakt stehen, sind in erster Linie auf der Suche nach einer langfristigen Wohnmöglichkeit. Zudem ist ein längeres Zusammenleben einem tatsächlichen WG-Leben sicherlich förderlich. Aus diesen Gründen sind wir besonders an unbefristeten WG-Zimmern interessiert. Natürlich aber stehen wir niemandem im Wege, der/die gerne auch in ein befristetes Zimmer einziehen möchte. Gerne könnt ihr also auch ein befristetes WG-Zimmer bei uns melden, wobei es jedoch schwierig werden könnte, eine*n passende*n Mitbewohner*in zu finden.